nectarine wieder online

Seit einigen Monaten war nectarine nicht mehr erreichbar. Zuerst lief der Stream unabhängig von der Webseite noch weiter, dann wurde es ganz leise. Jede Suche nach neuen Informationen über den plötzlichen Ausfall von sowohl scenemusic.net als auch ojuice.net führten nur in einen Haufen Spekulationen was denn passiert sein könnte.

Nun kam heute eine E-Mail: nectarine ist sowohl unter der alten, wie auch unter einer Reihe neuer Domains wieder erreichbar. Laut Webseite fiel der Orange Juice-Server aufgrund eines Plattencrashs aus. Die Wiederherstellung ist nun im Gange und es gab einen Serverwechsel. Aktuell läuft der Stream jedoch noch zufällig.

Schonwieder April…

Heise hat auch dieses Jahr wieder mehrere April-Scherze zusammengetragen unter China kauft Google. Neben Blizzard’s neuem Geschäftsfeld hat mir besonders der vorletzte Absatz aus Heises Zusammenfassung gefallen:

Auch einige Open-Source-Kapazitäten nutzten den ersten April: Richard Stallman kündigte an, Emacs neu zu schreiben, und schlug als Sprache Perl dafür vor, schließlich löse sich das Akronym zu “Perfect emacs rewriting language” auf. Larry Wall, der Perl-Erfinder erklärte, dass er zukünftig das Dollar-Zeichen in Perl durch ein Euro-Symbol ersetzen wolle.

unterhaltsame AGB

Bevor ich mir heute bei der DBA 2 Flugtickets bestellt habe, hab ich deren AGB gelesen. Wenn es einen Preis für die unterhaltsamsten AGB gäbe, würde dieser garantiert an die DBA gehen.

Die AGB beginnen noch rechtharmlos. Nach einer Weile stößt man dann zu einer ziemlich langen Auflistung von allen nur erdenklichen Vorkommnissen, die zum Ausschluss vom Flug führen. So auch:

8.1.13. Sie haben eine Bombendrohung jeglicher Art als Falschmeldung ausgesprochen.

Natürlich ist das durchaus normal. Ebenso, daß man asugeschlossen werden kann wenn man im Flugzeug extrem rumpöbelt. Auch daß man nur nüchtern fliegen darf ist allgemein bekannt. Nur warum das alles so haarfein aufschreiben? Egal, Artikel 8 war gerade erst der Anfang, jetzt kommt Artikel 9, der uns darüber aufklärt, was wir alles (nicht) als Gepäck aufgeben dürfen:

9.1.4. Gegenstände, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeuges sowie von Eigentum darstellen, insbesondere Sprengstoffe oder hochentzündliche Stoffe sowie chemische oder toxische Stoffe. Dazu gehören Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art (ausgenommen solche Flüssigkeiten, die der Fluggast in seinem Handgepäck zum Gebrauch während der Reise mitführt), Alkoholische Getränke von mehr als 70%Vol., Gasflaschen, tiefgefrorene brennbare, nicht brennbare und giftige Gase wie Butan, Sauerstoff, Acetylen und Propan, Feuerwerkskörper, Sprengkörper einschließlich Detonatoren, Zündern, Granaten, Minen, Sprengstoffe sowie deren Nachbildungen, Fackeln, Leuchtraketen und Feuerlöscher. Dies schließt Butangas, Campinggas und Lötlampen ein. Brennbare Flüssigkeiten und Festkörper etwa für Anzünder oder Heizgeräte sowie Farbe, Farbverdünner und Terpentin. Abwehr-oder Betäubungsspray, Gifte wie Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid. Radioaktives Material einschließlich medizinische und gewerbliche Isotope, oxidierende Materialien und organische Peroxide wie Bleichmittel. Glasfaserreparaturkästen. Infektiöse Substanzen wie Bakterien und Viren sowie infiziertes Blut. Ätzende Substanzen wie Quecksilber, Chlor, Säuren, alkalische Stoffe und Nasszellen.

Bitte beachten Sie, dass Streichhölzer und Feuerzeuge nur im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen. Wir befördern keine Rollstühle mit nicht auslaufsicheren Batterien, große Mengen an Sauerstoff, Tragen, Stubenkinderwagen oder Motoren sowie Komponenten von Kraftstoffsystemen,die Kraftstoff enthalten haben.

Himmel hilf! Wer denkt sich sowas aus?! Hätte es nicht auch ein einfaches “keine Gefahrengüter” getan? Scheinbar nicht. Und es geht weiter mit dem Handgepäck:

Im Rahmen der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen ist die Mitnahme folgender Gegenstände in die Flugzeugkabine untersagt:
[…]
· Schleudern, Wurfsterne
[…]
· Pfeile aller Art sowie Speere
[…]
· Säbel, Schwerter, Pfeil und Bogen, Äxte, Beile und Kanthaken

Muss ja zugehen wie im Mittelalter…

Insbesondere werden weder Hamster, Ratten, Mäuse, Schlangen, Spinnen, Vögel, Menschenaffen, sonstige Nagetiere, Raubtiere und unter Artenschutz stehende Tiere befördert.

Menschenaffen?! Heilige Scheiße, auf was für einem Trip war denn bloß der Autor dieser AGB?!

Aus Sicherheitsgründen können wir den Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeugs verbieten, insbesondere von
[…]
Sie dürfen diese Gegenstände nicht benutzen, wenn wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass Sie diese nicht benutzen dürfen. Der Betrieb von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.

Ich glaube es wäre auch etwas problematisch, die Leute zu bitten, ihre Herzschrittmacher während des Starts/der Landung abzuschalten.

Letztendlich findet sich sogar noch eine Regelung, was bei dem Transport von sterblichen Überresten zu tun ist:

Beförderung sterblicher Überreste
Die Beförderung sterblicher Überreste ist nicht gestattet. Die Beförderung der Asche eines Toten ist gestattet, sofern eine Kopie des Totenscheins und eine Bestätigung der Einäscherung vorgewiesen werden kann. Der Passagier im Besitz der Asche muss sicher stellen, dass sie in einem geeigneten Behälter sicher aufbewahrt ist und sollte diesen im Handgepäck transportieren. Wir ersuchen außerdem, das Personal beim Check-in zu informieren.

Damit sind die AGB glaub ich vollständiger als der Norm-Katalog der EU…

Jeder, dem das jetzt in irgendeiner Form unglaubwürdig vorkam, möge bitte selbst nachlesen: https://www.flydba.com/de/ABB/Popup

Viel Spaß! ;)

Der Shopblogger!

An dieser Stelle will ich zunächst mal mein Lieblingsblog vorstellen: Björn Harste ist Filialleiter eines SPAR-Marktes in Bremen und berichtet täglich über allerlei “Verrücktes und Bemerkenswertes aus dem Supermarkt.” Egal ob Ware, Lieferant, Mitarbeiter oder Kunde – nichts und niemand ist vor ihm und seinem Blog sicher. Oft werden die Beiträge zusätzlich durch auf die Schnelle geschossene Fotos untermalt und dokumentieren auf interessante Art und Weise den nicht immer ganz normalen Alltag eines Supermarktes.

Man mag vielleicht anfangs nicht glauben, dass ein Blog mit diesem Thema interessant sein könnte – Zweiflern empfehle ich deshalb unbedingt, einfach ein wenig darin zu lesen, sie werden bestimmt schnell eines Besseren belehrt: ;)

Den Shopblogger erreicht man unter http://www.shopblogger.de/blog/.