unterhaltsame AGB

Bevor ich mir heute bei der DBA 2 Flugtickets bestellt habe, hab ich deren AGB gelesen. Wenn es einen Preis für die unterhaltsamsten AGB gäbe, würde dieser garantiert an die DBA gehen.

Die AGB beginnen noch rechtharmlos. Nach einer Weile stößt man dann zu einer ziemlich langen Auflistung von allen nur erdenklichen Vorkommnissen, die zum Ausschluss vom Flug führen. So auch:

8.1.13. Sie haben eine Bombendrohung jeglicher Art als Falschmeldung ausgesprochen.

Natürlich ist das durchaus normal. Ebenso, daß man asugeschlossen werden kann wenn man im Flugzeug extrem rumpöbelt. Auch daß man nur nüchtern fliegen darf ist allgemein bekannt. Nur warum das alles so haarfein aufschreiben? Egal, Artikel 8 war gerade erst der Anfang, jetzt kommt Artikel 9, der uns darüber aufklärt, was wir alles (nicht) als Gepäck aufgeben dürfen:

9.1.4. Gegenstände, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeuges sowie von Eigentum darstellen, insbesondere Sprengstoffe oder hochentzündliche Stoffe sowie chemische oder toxische Stoffe. Dazu gehören Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art (ausgenommen solche Flüssigkeiten, die der Fluggast in seinem Handgepäck zum Gebrauch während der Reise mitführt), Alkoholische Getränke von mehr als 70%Vol., Gasflaschen, tiefgefrorene brennbare, nicht brennbare und giftige Gase wie Butan, Sauerstoff, Acetylen und Propan, Feuerwerkskörper, Sprengkörper einschließlich Detonatoren, Zündern, Granaten, Minen, Sprengstoffe sowie deren Nachbildungen, Fackeln, Leuchtraketen und Feuerlöscher. Dies schließt Butangas, Campinggas und Lötlampen ein. Brennbare Flüssigkeiten und Festkörper etwa für Anzünder oder Heizgeräte sowie Farbe, Farbverdünner und Terpentin. Abwehr-oder Betäubungsspray, Gifte wie Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid. Radioaktives Material einschließlich medizinische und gewerbliche Isotope, oxidierende Materialien und organische Peroxide wie Bleichmittel. Glasfaserreparaturkästen. Infektiöse Substanzen wie Bakterien und Viren sowie infiziertes Blut. Ätzende Substanzen wie Quecksilber, Chlor, Säuren, alkalische Stoffe und Nasszellen.

Bitte beachten Sie, dass Streichhölzer und Feuerzeuge nur im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen. Wir befördern keine Rollstühle mit nicht auslaufsicheren Batterien, große Mengen an Sauerstoff, Tragen, Stubenkinderwagen oder Motoren sowie Komponenten von Kraftstoffsystemen,die Kraftstoff enthalten haben.

Himmel hilf! Wer denkt sich sowas aus?! Hätte es nicht auch ein einfaches “keine Gefahrengüter” getan? Scheinbar nicht. Und es geht weiter mit dem Handgepäck:

Im Rahmen der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen ist die Mitnahme folgender Gegenstände in die Flugzeugkabine untersagt:
[…]
· Schleudern, Wurfsterne
[…]
· Pfeile aller Art sowie Speere
[…]
· Säbel, Schwerter, Pfeil und Bogen, Äxte, Beile und Kanthaken

Muss ja zugehen wie im Mittelalter…

Insbesondere werden weder Hamster, Ratten, Mäuse, Schlangen, Spinnen, Vögel, Menschenaffen, sonstige Nagetiere, Raubtiere und unter Artenschutz stehende Tiere befördert.

Menschenaffen?! Heilige Scheiße, auf was für einem Trip war denn bloß der Autor dieser AGB?!

Aus Sicherheitsgründen können wir den Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeugs verbieten, insbesondere von
[…]
Sie dürfen diese Gegenstände nicht benutzen, wenn wir Ihnen ausdrücklich mitgeteilt haben, dass Sie diese nicht benutzen dürfen. Der Betrieb von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.

Ich glaube es wäre auch etwas problematisch, die Leute zu bitten, ihre Herzschrittmacher während des Starts/der Landung abzuschalten.

Letztendlich findet sich sogar noch eine Regelung, was bei dem Transport von sterblichen Überresten zu tun ist:

Beförderung sterblicher Überreste
Die Beförderung sterblicher Überreste ist nicht gestattet. Die Beförderung der Asche eines Toten ist gestattet, sofern eine Kopie des Totenscheins und eine Bestätigung der Einäscherung vorgewiesen werden kann. Der Passagier im Besitz der Asche muss sicher stellen, dass sie in einem geeigneten Behälter sicher aufbewahrt ist und sollte diesen im Handgepäck transportieren. Wir ersuchen außerdem, das Personal beim Check-in zu informieren.

Damit sind die AGB glaub ich vollständiger als der Norm-Katalog der EU…

Jeder, dem das jetzt in irgendeiner Form unglaubwürdig vorkam, möge bitte selbst nachlesen: https://www.flydba.com/de/ABB/Popup

Viel Spaß! ;)